Wenn Sie Fragen zu unserer Genossenschaft haben,
sprechen Sie uns an!
Die gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft
Nachrodt-Wiblingwerde e.G.
Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Nachrodt-Wiblingwerde e. G. wurde im Jahr 1948 gegründet und ist im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Iserlohn unter der lfd. Nr. 139 eingetragen. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung Ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Organe der Genossenschaft sind verpflichtet, diese Grundsätze zu beachten und eine soziale Geschäftspolitik zu betreiben.
Wir verwalten aktuell 51 Mehrfamilienwohnhäuser mit 236 Wohnungen, sowie 57 Garagen und 74 Einstellplätze in zentralen Wohnlagen der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde.
Das Genossenschaftsprinzip
Mit der Anmietung einer Wohnung werden Sie Mitglied der Genossenschaft, erwerben einen Geschäftsanteil und entscheiden sich für eine traditionelle, jedoch nach wie vor aktuelle Form des Wohnens. Viele Vorteile machen bereits seit mehr als 100 Jahren den besonderen Unterschied zwischen dem Wohnen bei einer Genossenschaft und anderen Wohnformen aus. Aktuell hat die Genossenschaft 281 Mitglieder.
Hierbei stellt das genossenschaftliche Wohnen, mittels Dauernutzungsvertrag, eine Mischung aus Miete und Eigentum dar. Sie zahlen statt der sonst üblichen Miete eine Nutzungsgebühr. Der zu erwerbende Geschäftsanteil an der Genossenschaft kostet z. Zt. 615,00 €. Bei einem positiven Geschäftsergebnis kann auf den Geschäftsanteil eine Dividende gezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Pflichtanteil unserer Genossenschaft keine Mietkaution ist. Mitglieder, die Ihre Wohnung aufgeben, können ihren Geschäftsanteil bis zum zum Schluss eines Geschäftsjahres kündigen und scheiden zum 31.12. des nächsten Jahres aus der Genossenschaft aus. Die Auszahlung erfolgt lt. Gesetz im folgenden Jahr nach der Mitgliederversammlung. Sie können natürlich auch nach Aufgabe einer Genossenschaftswohnung Mitglied bleiben.
Weitere Vorteile der Mitgliedschaft:
- Sie können sicher sein, dass für Ihre Wohnung kein Eigenbedarf angemeldet werden kann. Wenn Sie Ihren vertraglichen Pflichten nachkommen, haben Sie für Ihre Wohnung ein lebenslanges Dauerwohnrecht.
- Sie profitieren von günstigen Nutzungsgebühren aufgrund der nicht ausschließlich auf Gewinn ausgerichteten Geschäftspolitik.
- Erwirtschaftete Gewinne werden neben Zahlung einer angemessenen Dividende zum Wohl aller in Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Wohnumfeldverbesserungen investiert. Alle erforderlichen Reparaturen im Wohnungsbestand werden zeitnah durchgeführt.
- Durch Ihre Mitgliedschaft können Sie im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung über Angelegenheiten der Genossenschaft mitbestimmen. Jedes Mitglied besitzt genau eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es besitzt. Die genaue Regelung zu Ihrem Mitbestimmungsrecht finden Sie in unserer Satzung.
- Reparaturnotdienst an Wochenenden und an Feiertagen.
- Kompetente Beratung und Betreuung durch den Vorstand und die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle vor Ort.
Ihre Ansprechpartner
Zu Fragen rund um Ihre Wohnung und sonstigen Angelegenheiten stehen wir gerne zur Verfügung.