Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns heute an Sie, da die bevorstehende Heizperiode Ihren Mieterinnen und Mietern möglicherweise Kopfzerbrechen bereitet. Durch die gestiegenen Betriebs- und Heizkosten bei der Miete haben immer mehr Familien einen Anspruch auf den Kinderzuschlag — ohne es zu wissen!
Daher möchten wir auch durch Sie Familien mit Kindern auf diese Leistung der Familienkasse aufmerksam machen. Neben dem weithin bekannten Kindergeld zahlt die Familienkasse ebenfalls den Kinderzuschlag aus. Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag zum Kindergeld und unterstützt Familien mit geringem und auch mittlerem Einkommen, denen trotz Erwerbstätigkeit oft zu wenig zum Leben bleibt.
Bis zu 292 Euro Kinderzuschlag sind monatlich für jedes Kind möglich.
Den Kinderzuschlag können Alleinerziehende bzw. Elternpaare erhalten, deren Bruttoeinkommen mindestens 600 Euro bzw. 900 Euro im Durchschnitt des letzten halben Jahres betrug und die kein Bürgergeld beziehen.
Besonders interessant:
- Mit dem Kinderzuschlag entfallen die Kitagebühren.
- Zusätzliche sind Leistungen für Bildung- und Teilhabe möglich, bspw. die Kostenerstattung für Schulbedarf, Klassenfahrten und
Kita- und Schulausflüge.
Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, kann ganz leicht über den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de/kiz-lotse ermittelt werden und anschließend auch online ein Antrag gestellt werden. Unter www.kinderzuschlag.de bietet die Familienkasse umfassende eServices an.
Zusätzlich bieten wir durch unseren Flyer „finanzielle Familienleistungen auf einen Blick“, Familien Orientierung bei weiteren zahlreichen familienpolitischen Leistungen, sozusagen als Wegweiser, und stellen die am häufigsten nachgefragten 13 Familienleistungen mit den in Ihrer Region zuständigen Institutionen sowie Kontaktdaten auf einen Blick vor. Gerne lassen wir Ihnen diese kostenfreien Printprodukte für die Auslage in Ihren Kundenzentren und Servicebüros zukommen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und bedanken uns bereits im Voraus für Ihre Unterstützung, betroffenen Familien eine bessere finanzielle Basis zu bieten!
Ihre Führungsberatung Netzwerkmanagement Familienkasse Nordrhein-Westfalen Ost
Nora Trunk
Telefon: 0231 842 1966
Nora.Trunk@arbeitsagentur.de
Frank Rosenkranz
Telefon: 02371 905-360
Frank.Rosenkranz@arbeitsagentur.de
Postanschrift
Familienkasse Nordrhein-Westfalen Ost
44117 Dortmund
Familienkasse-Nordrhein-Westfalen-Ost.Netzwerken@arbeitsagentur.de
Weitere Informationen finden Sie bspw. im sog. KiZ-Flyer unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035750.pdf, ausführlichere Informationen auch unter
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz2-merkblattkinderzuschlag_ba034485.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
Einen älteren Beitrag mit einer Berechnung „Kinderzuschlag bei Betriebskostensteigerung finden Sie im NöDswerker 02/2022 unter der Überschrift:
Plötzlich knappe Kasse https://www.arbeitsagentur.de/datei/der-noedswerker-02-2022_ba038847.pdf